Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.
Bei Ihrem Reichsgewerbeamt erhalten Sie die Möglichkeit,
- Ihr bisheriges Gewerbe zu legalisieren, indem Sie Ihr bisheriges Gewerbe nach der einzig geltenden Gewerbeordnung als Reichsgewerbe um- oder anmelden bzw.
- ein völlig neues Gewerbe im Deutschen Reich anmelden.
Hierzu benötigen Sie
- einen Reichs-Personenausweis
Für weitere Informationen siehe Webseite der Volksbüros und im Deutschen Reichsanzeiger
- einen Nachweis, daß Sie das Gewerbe ausüben können (ein Meisterbrief ist nicht zwingend notwendig)
- eine Gewerbeanmeldung
Die gesamten Unterlagen schicken Sie bitte an uns Reichsgewerbeamt
Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung Ihres Reichsgewerbes eine Gewerbeerlaubnis mit Siegel und Unterschrift. Damit ist die Anmeldung verbindlich.
Hier geht es zu weiteren Informationen
- Reichsgewerbeordnung (noch in Arbeit)
- Reichssteuergesetz
- Umsatzsteuer-Meldung link zum RSG
- Eine Bestätigung über die Zahlung von Umsatzsteuer werden Sie automatisch vom Amt erhalten
Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr Reichsgewerbeamt
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