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Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten. Bei Ihrem Reichsgewerbeamt erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr bisheriges Gewerbe zu legalisieren, indem Sie Ihr bisheriges Gewerbe nach … Weiterlesen …